Neue pharmazeutische Dienstleistungen

Neue pharmazeutische Dienstleistungen

5. Standardisierte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und Üben der Inhalationstechnik

Quellen: ABDA, BAK und der DAV – Laut Ergebnis des Schiedsamtes, Stand 10.06.2022 / Arbeitsmaterialien pharmazeutische Dienstleistung Stand: 25.05.2022
www.abda.de

Der Aufwand ist überschaubar!

Sie benötigen zwei Unterschriften.

Diese Dokumente sind wichtig:

Einwilligungserklärung / Selbstauskunft „Vereinbarung über die pharmazeutische Dienstleistung (pDL) der „Erweiterten Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik“

zum Verbleib in der Apotheke (Kopie für den Versicherten/die Versicherte)

Quittierung des Erhalts

zum Verbleib in der Apotheke

BEI PRIVATVERSICHERTEN

BEI PRIVATVERSICHERTEN

Die Abrechnung ist denkbar leicht, wie der PKV-Verband gegenüber APOTHEKE ADHOC mitteilte. Sie erfolgt für Privatversicherte zwischen der Apotheke und dem Nacht- und Notdienstfonds (NNF), somit unterscheide sich die Abrechnung nicht von denen der gesetzlich Versicherten. Daraus folgt, dass Privatversicherte keine Zahlung in der Apotheke zu leisten haben und somit auch keine Rechnung ausgestellt bekommen.

So einfach funktioniert die Beratung

Wer kann die pDL durchführen?

Apotheker:innen und PTAs

Wer hat Anspruch auf diese Leistung?

Patientinnen ab 6 Jahren mit einer Neuverordnung eines lnhalationsgerätes (Devices) bzw. bei einem Geräte- oder Devicewechsel. Eine Wiederholung ist alle 12 Monate möglich, wenn laut Selbstauskunft in den vergangenen 12 Monaten keine Einweisung mit praktischer Übung stattgefunden hat und die Patienten laut Selbstauskunft nicht in das Disease Management Programm (DMP) Asthma und COPD eingeschrieben sind.

Vergütung der pDL Inhalation:

€ 20,00 netto pro Beratung. Abzurechnen über die Sonder-PZN: 17716783 (pDL lnhalativa Arzneimittel)

Im Patientengespräch

Im Patientengespräch

Viele Patienten sind davon überzeugt korrekt zu inhalieren. Und bei einigen mag dies auch stimmen. Studien belegen jedoch, dass fast die Hälfte (46,2%) der Patienten mit Asthma oder COPD den Inhalator falsch anwendet. Der häufigste Fehler ist eine zu starke oder zu schwache Einatmung.

Was passiert bei einer falschen Anwendung?

Dazu führen Sie dem Patienten vor Augen, wie der Inhalator funktioniert (DPI oder pMDI) und was der Patient an „Arbeit“ leisten muss.

DPI

Der Patient muss einen gewissen inspiratorischen Flow aufbringen, um das Pulver optimal in seine Atemwege zu transportieren. Dies ist wichtig, da selbst bei guter Atemtechnik nur etwa 20 bis 30% des inhalierten Wirkstoffs in die Lunge gelangen. Zudem verfügt jedes DPI über einen eigenen internen Widerstand, der überwunden werden muss. Dieser sollte auf die Atemzugskraft des Patienten abgestimmt sein.

pMDI

Hier sind vor allem koordinative Fähigkeiten gefragt. Die ideale Kombination aus Atemzugkraft, Auslösezeitpunkt und Atemhalten ist nicht einfach zu erlernen und erfordert Übung und Geduld. Löst der Patient zu früh oder spät aus, oder atmet er zu schwach oder zu stark, kann dies zu einer Reduktion der Therapieeffizienz führen. Zudem leidet die Compliance, wenn die erwünschte Wirkung nicht eintritt, oder der Patient Nebenwirkungen verspürt.

Atmet der Patient zu schwach ein, wird nur ein Teil des Wirkstoffs aus dem Inhalator gesogen und kann sich im Zweifel in Mund absetzen. Dies verringert die Wirkung des Medikaments in den Atemwegen und kann zu systemischen Nebenwirkungen führen (z.b. Magen-/Darmbeschwerden, Heiserkeit, und Mundsoor). Bei zu starker Einatmung prallen die Partikel gegen die Rachenwand und gelangen ebenfalls nicht in die unteren Atemwege.

Es macht also viel Sinn, mit dem InCheckDial G16 die korrekte Atemstärke zu trainieren und gemeinsam mit dem Patienten die ideale Atemzugtechnik für sein device zu finden.

Das Ergebnis wird sein:

  • Erhöhte Compliance
  • Bessere Wirksamkeit
  • Weniger Nebenwirkungen
  • Zufriedene Kunden
  • Stärkung Ihrer Kompetenz als Beratungs-Apotheke vor Ort

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